UVV-Prüfung
Wir führen UVV-Prüfungen u.a. durch für
sowie
- Regalprüfungen
- Nachlaufmessungen für Maschinen
- Abgasuntersuchung und Dichtigkeitsprüfung bei
Flurförderzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor
Rechtsgrundlage der Abgasuntersuchung:
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass der Schadstoffgehalt im Abgas wiederkehrend, mindestens jedoch halbjährlich, geprüft und auf den niedrigsten, erreichbaren Wert eingestellt werden muss. Regelmässig ist vom Sachkundigen unter anderem auch die ordnungsgemässe Beschaffenheit der Schläuche, Membranen und Dichtungen der Treibgasanlage zu prüfen. Die Rechtsgrundlage für die regelmässige Abgasuntersuchung bei Flurförderzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor durch Sachkundige sind dien §§ 33 und 37 der “Unfallverhütungsvorschrift für €žFlurförderzeuge (BGV D 34)”.
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